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   SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 267/05   

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https://dejure.org/2006,18948
SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 267/05 (https://dejure.org/2006,18948)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2006 - S 26 R 267/05 (https://dejure.org/2006,18948)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2006 - S 26 R 267/05 (https://dejure.org/2006,18948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Medizinische Voraussetzungen für einen Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit; Kriterien für die Beurteilung des allgemeinen Leistungsvermögens; Berücksichtigungsfähigkeit der Situation ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 267/05
    Der Kläger kann zwar dem Grunde nach zulässig einen solchen Rentenanspruch nach § 43 SGB VI in der Fassung vor 2001 geltend machen, auch wenn die Beklagte mit den angefochtenen Bescheiden über diese Rechtsnorm nicht ausdrücklich entschieden hat (vgl. Urteile des BSG vom 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R - und vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R -, wonach es bei Ablehnung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne Bedeutung ist, ob die Beklagte sich in ihren angefochtenen Bescheiden sowohl mit dem Rechtszustand vor 2001 wie auch mit dem Rechtszustand nach 2001 auseinandergesetzt hat).
  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 267/05
    Der Kläger kann zwar dem Grunde nach zulässig einen solchen Rentenanspruch nach § 43 SGB VI in der Fassung vor 2001 geltend machen, auch wenn die Beklagte mit den angefochtenen Bescheiden über diese Rechtsnorm nicht ausdrücklich entschieden hat (vgl. Urteile des BSG vom 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R - und vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R -, wonach es bei Ablehnung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne Bedeutung ist, ob die Beklagte sich in ihren angefochtenen Bescheiden sowohl mit dem Rechtszustand vor 2001 wie auch mit dem Rechtszustand nach 2001 auseinandergesetzt hat).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94

    Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 267/05
    Auch der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die Arbeitsmarktlage eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten außer Betracht zu bleiben hat, § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI in der Fassung vor 2001 (und BSG Urteil vom 18.07.1996 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 52).
  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 267/05
    Denn die tatsächliche Ausübung einer Berufstätigkeit hat auch einen hohen Beweiswert, sie kann sogar einen höheren Beweiswert haben als Befunde (vgl. BSG SozR 2200 § 1247 RVO Nr. 12 und BSGE 47, 57 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - L 3 RA 20/01

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 267/05
    Sonstige von T gemachten qualitativen Einschränkungen wirken sich auf eine Tätigkeit an einer Etagenkasse oder Sammelkasse nicht aus, denn solche Tätigkeiten sind nach dem überzeugenden Urteil des LSG NRW vom 31.03.2003 (L 3 RA 20/01 - Bl. 90 ff. der Gerichtsakte -) körperlich nur leichte Arbeiten mit der Möglichkeit des Wechsels der Körperhaltung ohne ansonsten ungünstige Bedingungen (S. 11 f. des erwähnten Urteils).
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